Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, Jugendmitglieder und Ehrenmitglieder des TENNIS-CLUB Reihen e.V., die ihren Jahresbeitrag entrichtet haben und auch mit anderen Zahlungen an den Verein nicht im Verzug sind.
- 1. Jedes Mitglied der Tennisabteilung erhält einen Schlüssel für die Tennisanlage. Der ausgehändigte Schlüssel darf nicht weitergeben oder vervielfältigt werden und ist bei Beendigung der Mitgliedschaft unaufgefordert an den Vorstand zurückzugeben.
- 2. Für die Belegung der Plätze ist auf dem Tennisgelände eine Platzbelegungsliste ausgehängt, die den Spielbetrieb für jeweils 2 Wochen regelt. Die Belegung erfolgt durch die Eintragung in der jeweiligen Tages-, Stunden- und Platzspalte.
- 3. Spielstunden können nur durch zwei Spieler gleichzeitig belegt werden. Eintragungen berechtigen nur zum Spiel, wenn sich ein zweiter Spieler bis zum Abschluß des vorangehenden Spieltages (21.00 Uhr) dazugeschrieben hat.
- 4. Ein aktives Mitglied kann einen Tennisplatz nicht mehr als 3 Einzelstunden pro Woche reservieren. Private Einzeltrainingsstunden gelten als Reservierung. Mannschaftstraining einer gemeldeten Mannschaft zählt nicht als Belegung. Sind bis zum Abschluß des Vortages (21.00 Uhr) noch Plätze unbelegt, können diese zusätzlich reserviert werden.
- 5. Jugendliche Mitglieder (unter 18 Jahren), die nicht berufstätig sind bzw. nicht in einer Berufsausbildung stehen, können einen Platz nur bis 17.00 Uhr belegen. Sollte keine Belegung vorliegen, dürfen Jugendliche auch auf Platz 3 spielen.
- 6. Jedes aktive Mitglied kann bis zu 5 Gaststunden pro Saison (Jahr) nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass
- · die zum Spielbetrieb notwendigen Plätze unbelegt sind,
- · der normale Ablauf und Spielbetrieb der anderen aktiven Vereinsmitglieder nicht wesentlich gestört oder behindert wird (siehe insbesondere § 5)
- · und der Gastspieler und das mitspielende aktive Vereinsmitglied sich namentlich vor Spielbeginn mit Vor- und Zuname in die Belegungs- und Gastspielliste eingetragen haben. Der Eintrag in die Gastspielliste muss zusammen mit dem Eintrag in die Platzbelegungsliste erfolgen, ansonsten ist Platzbelegung ungültig.
- · der/die Gastspieler in den letzten 5 Jahren nicht Mitglied des TCR-Reihen bzw. der Abt. Tennis des SV-Reihen waren.
- 7. Die Gebühr für Gastspieler beträgt Euro 7,50 pro Stunde, für Jugendmitglieder Euro 5,00 pro Stunde. Diese Gebühr wird vom Konto des mitspielenden aktiven Vereinsmitgliedes jeweils am Ende eines Monats abgebucht.
- 8. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
- 9. Die Spielzeit beträgt eine Stunde (zwischen vollen Stunden). Innerhalb dieser Zeit ist der gesamte Platz abzuziehen und bei Bedarf zu wässern. Die Linien sind zu fegen und Abziehnetze aufzuhängen.
- 10. Während des Spielbetriebs dürfen sich nur die Spieler innerhalb der Tennisplätze aufhalten. Nach dem Spiel ist der Zugang zu der Tennisanlage wieder zu verschließen.
- 11. Platzreservierungen, die von der Vorstandschaft für Turniere, Wettkampftraining und Ahnliches vorgenommen werden, haben Vorrang und sind unbedingt zu beachten.
- 12. Aus Gründen der Instandsetzung oder Pflege können die Plätze, Toiletten und Duschräume vom Platzwart, Sportwart, Mitgliedern der Vorstandschaft oder autorisierten Personen jederzeit gesperrt werden.
- 13. Geräte, Plätze und Anlage sowie Toiletten und Duschräume sind in jeder Hinsicht pfleglich zu behandeln. Mängel an der Anlage sind dem Vorstand oder dem Platzwart zu melden.
- 14. Auf den Tennisplätzen ist Rauchen nicht gestattet.
- 15. Auf dem Parkplatz des TCR gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
- 16. Die Mitglieder verpflichten sich in sportlich fairer Weise miteinander umzugehen und einen dem Tennissport angemessen höflichen Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern und/oder Dritten.
Die Einhaltung dieser Spiel- und Platzordnung liegt im Interesse aller Tennismitglieder. Die Vorstandschaft behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Ordnung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies können unter anderem ein sofortiger Verweis von den Tennisplätzen/-anlage oder auch Ausschluss vom Spielbetrieb sein. Nicht auf dem Belegungsplan eingetragene Gastspielstunden werden mit einer Gebühr von 30,-- Euro (zusätzlich zu den Gastspielgebühren) geahndet.
Mit Eintritt in den Verein, spätestens mit Betreten der Tennisanlage wird diese Spiel- und Platzordnung anerkannt.
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