TENNIS-CLUB Reihen e.V.

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Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft im TENNIS-CLUB Reihen e.V. (nachfolgend als TCR oder Verein bezeichnet) beginnt mit Annahme der unterschriebenen  Beitrittserkärung durch den Vorstand und der erfolgreichen Abbuchung  des Mitgliedbeitrages und der Aufnahmegebühren vom Konto des neuen  Mitgliedes. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch jeweils um  ein Jahr, falls nicht das Mitglied oder der Verein die Mitgliedschaft  rechtzeitig kündigt. Es sind jedoch auch zeitlich begrenzte  Mitgliedschaften möglich.

  • Eine Kündigung kann jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr)  mit einer Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres (= Kalenderjahr)  schriftlich erfolgen, d.h. die schriftliche Kündigung muss dem Vorstand  bis spätestens 31.12. eines Kalenderjahres für das Folgejahr vorliegen.  Befristete Mitgliedschaften enden automatisch mit Ablauf der Frist.
  • Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag wird mit der Erklärung des Beitritts, ansonsten  mit Beginn des neuen Geschäftsjahres fällig gestellt, ebenso die  Ableistung von Arbeitsstunden. Sind nach Beendigung der Sommersaison  Arbeitsstunden nicht abgeleistet worden, wird der Gegenwert im  Lastschriftverfahren eingezogen. Die Höhe des Mitgliedbeitrages wird  gemäß Satzung festgelegt; Aufnahmegebühr und Anzahl der jährlich  abzuleistenden Arbeitsstunden und Verrechnungssatz  durch  Vorstandsbeschluss (siehe dazu die Gebührenordnung in der jeweils  neuesten Fassung). Der Vorstand ist berechtigt, die Aufnahmegebühren zu  erlassen.
  • Das Mitglied verpflichtet sich, auch nach erfolgter Kündigung, alle  fälligen Forderungen des Vereins aus der Mitgliedschaft umgehend zu  begleichen. Es erfolgt keine Rückerstattung der Vereinsbeiträge,  Aufnahmegebühren, Arbeitsstundenverrechnungen oder Teilen davon bei  Kündigung oder bei Beendigung der Mitgliedschaft.

Haftung und Versicherungen:

Während der Dauer der Mitgliedschaft besteht über den Badischen Tennisverband,  bzw. den Badischen Sportbund für das Mitglied div. Versicherungen im  Zusammenhang mit der Ausübung des Sports oder einer Tätigkeit für den  Verein auf dem Vereinsgelände. Der Versicherungsbeitrag ist in dem  Mitgliedsbeitrag des TCR enthalten.

  • Art und Umfang der Versicherung entnehmen Sie bitte dem entprechenden  Informationsblatt des TCR. Die Versicherung ist in Höhe und der  Voraussetzung für die Leistung im Schadensfalle begrenzt. Bitte prüfen  Sie, ob die Versicherung Ihren Erwartungen entspricht und ergänzen Sie  sie ggfs. mit einer zusätzlichen eigenen Versicherung. Eine Leistung  kann nur gewährt werden, wenn der Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt wurde.
  • 1.) Der Verein haftet nicht gegenüber Mitgliedern für personelle oder  materielle Schäden (auch Diebstahl) infolge der Vorbereitung oder  Ausübung des Tennissports auf dem Gelände des TCR.
  • 2.) Der Verein haftet nicht gegenüber Dritten für personelle oder  materielle Schäden infolge der Vorbereitung oder Ausübung des  Tennissports von Vereinsmitgliedern (z.B. ein Vereinsmitglied verletzt  ein anderes Mitglied während eines Tennisspieles),  auch nicht bei  Fahrlässigkeit, Unsportlichkeit oder  Vorsatz.
  • 3.) Für die Benutzung des Tennisheims, des Tennisgeländes einschließlich  Parkplatz und alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie dem bestimmungs-  oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch von Ein- und Vorrichtungen wird  vom TCR keinerlei Haftung übernommen, auch dann, wenn einzelne  Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht oder nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entsprechen sollten oder nicht für den gewerbsmäßigen  Gebrauch vorgesehen sind. Dies gilt auch und  insbesondere für  Personenschäden.
  • 4.) Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und informiert seine Gäste oder  Begleiter, dass der TCR, insbesondere für Ansprüche aus Unfällen und für Schäden (auch Diebstahl), gegenüber Nichtmitgliedern oder Gästen nicht  haftet. Nichtmitglieder betreten das Gelände des TCR auf eigene Gefahr.  Gesetzliche Regelungen bleiben davon unbenommen.

Datenschutz:

Der TCR speichert personenbezogene Daten seiner Mitglieder und seiner  ehemaligen Mitglieder, dazu gehören Namen, Titel, Anschriften,  Telefonnummern, Geburtsdaten, Bankverbindungen, Eintritts- und  Austrittsdaten. Die Daten werden vom Kassier (Kassenwart) des TCR  genutzt, der auch vollständigen Einblick in diese Daten hat.

Anderen Funktionsträgern des Vereins werden diese personenbezogenen Daten nur  in dem Umfang zugänglich gemacht, wie diese die Daten für die  ordnungsgemäße Erledigung ihrer Funktion benötigen.

Die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betrauten Personen des TCR kennen den Inhalt des BDSG und sind auf die Wahrung des  Datengeheimnisses verpflichtet worden.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Mitglieder des TCR oder an Dritte ist ausgeschlossen.

Sonstiges:

Haustiere sind auf der Tennisanlage des TCR nicht gestattet.

Auf den Parkplätzen des TCR gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

Die Nutzung der Tennispätze ist ausschließlich den Mitgliedern des TCR  gestattet. Ausnahmeregelungen (z.B. Gastspieler) sind in der  Tennisplatzordnung festgelegt.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Sinsheim/Elsenz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere der oben genannten Klauseln oder Bedingungen  unwirksam sein, bleiben alle anderen in ihrer Gültigkeit weiter bestehen.

Afnahmegebühren:

Euro:

zur Zeit keine Aufnahmegebühren

Jahresbeiträge:

gültig ab 01.01.2010

Einzelmitglieder über 18 Jahre

122,00

deren Ehepartner oder Lebensgefährte

61,00

Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige oder Ersatzdienstleistende

61,00

Jugendliche unter 18 Jahre

37,00

passive Mitglieder

61,00

Familien (unbegrenzte Anzahl von Kindern)

240,00

Ehrenmitglieder

frei

Arbeitsstunden:

zur Zeit 5 Stunden pro Jahr je aktivem Mitglied

alle aktiven Mitglieder über 18 Jahre, je Arbeitsstunde

8,00

Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahre

5,00

Gastspielstunden:

Gastspiele sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich!

aktive Mitglieder (je Stunde und Gastspieler)

8,00

Jugendmitglieder (je Stunde und Gastspieler)

5,00

Überlassung Tennisheim:

Tennisheim wird nur noch in Ausnahmefällen zur Benutzung ausschließlich den Vereinsmitgliedern überlassen ! Siehe separaten Aushang!

Bitte informieren Sie sich über die genauen Geschäftsbedingungen für  Mitglieder, wie z.B. Kündigungsfristen, Beitragszahlungen,  Sportversicherung usw.!