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Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft im TENNIS-CLUB Reihen e.V. (nachfolgend als TCR oder Verein bezeichnet) beginnt mit Annahme der unterschriebenen Beitrittserkärung durch den Vorstand und der erfolgreichen Abbuchung des Mitgliedbeitrages und der Aufnahmegebühren vom Konto des neuen Mitgliedes. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, falls nicht das Mitglied oder der Verein die Mitgliedschaft rechtzeitig kündigt. Es sind jedoch auch zeitlich begrenzte Mitgliedschaften möglich.
Haftung und Versicherungen: Während der Dauer der Mitgliedschaft besteht über den Badischen Tennisverband, bzw. den Badischen Sportbund für das Mitglied div. Versicherungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Sports oder einer Tätigkeit für den Verein auf dem Vereinsgelände. Der Versicherungsbeitrag ist in dem Mitgliedsbeitrag des TCR enthalten.
Datenschutz: Der TCR speichert personenbezogene Daten seiner Mitglieder und seiner ehemaligen Mitglieder, dazu gehören Namen, Titel, Anschriften, Telefonnummern, Geburtsdaten, Bankverbindungen, Eintritts- und Austrittsdaten. Die Daten werden vom Kassier (Kassenwart) des TCR genutzt, der auch vollständigen Einblick in diese Daten hat. Anderen Funktionsträgern des Vereins werden diese personenbezogenen Daten nur in dem Umfang zugänglich gemacht, wie diese die Daten für die ordnungsgemäße Erledigung ihrer Funktion benötigen. Die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betrauten Personen des TCR kennen den Inhalt des BDSG und sind auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet worden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Mitglieder des TCR oder an Dritte ist ausgeschlossen. Sonstiges: Haustiere sind auf der Tennisanlage des TCR nicht gestattet. Auf den Parkplätzen des TCR gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die Nutzung der Tennispätze ist ausschließlich den Mitgliedern des TCR gestattet. Ausnahmeregelungen (z.B. Gastspieler) sind in der Tennisplatzordnung festgelegt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Sinsheim/Elsenz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere der oben genannten Klauseln oder Bedingungen unwirksam sein, bleiben alle anderen in ihrer Gültigkeit weiter bestehen. |
Afnahmegebühren: |
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Euro: |
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zur Zeit keine Aufnahmegebühren |
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Jahresbeiträge: |
gültig ab 01.01.2010 |
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Einzelmitglieder über 18 Jahre |
122,00 |
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deren Ehepartner oder Lebensgefährte |
61,00 |
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Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige oder Ersatzdienstleistende |
61,00 |
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Jugendliche unter 18 Jahre |
37,00 |
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passive Mitglieder |
61,00 |
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Familien (unbegrenzte Anzahl von Kindern) |
240,00 |
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Ehrenmitglieder |
frei |
Arbeitsstunden: |
zur Zeit 5 Stunden pro Jahr je aktivem Mitglied |
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alle aktiven Mitglieder über 18 Jahre, je Arbeitsstunde |
8,00 |
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Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahre |
5,00 |
Gastspielstunden: |
Gastspiele sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich! |
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aktive Mitglieder (je Stunde und Gastspieler) |
8,00 |
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Jugendmitglieder (je Stunde und Gastspieler) |
5,00 |
Überlassung Tennisheim: |
Tennisheim wird nur noch in Ausnahmefällen zur Benutzung ausschließlich den Vereinsmitgliedern überlassen ! Siehe separaten Aushang! |
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Bitte informieren Sie sich über die genauen Geschäftsbedingungen für Mitglieder, wie z.B. Kündigungsfristen, Beitragszahlungen, Sportversicherung usw.!